Arbeitsrecht
Gegenstand des Arbeitsrecht ist das Arbeitsverhältnis, die vertragliche Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist durch den Arbeitsvertrag zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und hat den Weisungen seines Arbeitgebers im Hinblick auf Ort, Art und Zeit der Arbeitsleistung zu folgen. Mit dieser persönlichen geht eine wirtschaftliche Abhängigkeit einher. Das Arbeitsrecht ist Schutzrecht für den Arbeitnehmer. Während der Betriebs-, Daten-, Gefahren- und Arbeitszeitschutz stark öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist, ist der Schutz des Arbeitnehmers gegen den Verlust seiner Existenzgrundlage zivilrechtlich vor allen Dingen durch das Kündigungsschutzgesetz geregelt und genießt kollektivrechtlichen Bestandsschutz durch das Betriebsverfassungsgesetz. Nur eine leistungsfähige Wirtschaft kann dem Arbeitnehmer wirtschaftliche Sicherheit gewähren und den Standort Deutschland sichern. Dem erforderlichen Schutz des Arbeitnehmers stehen die ökonomischen Interessen des Arbeitgebers gegenüber. Mehr als in jedem anderen Rechtsgebiet ist eine präventive Beratung und eine kontinuierliche Personalführung unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Gestaltung des Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber.
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