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Handelsrecht

Einfachheit und Schnelligkeit sind für den Handelsverkehr entscheidend. Das Handelsrecht verzichtet deshalb auf unnötige Formalitäten und zwingt den Kaufmann und das Unternehmen zur raschen Äußerung und Disposition. Das Handelsgesetzbuch regelt die Handelsgeschäfte der Kaufleute und Handelsvertreter. Es ist Privatrecht, auch wenn es einzelne öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Handelsregister, zur Firma und zur Buchführung enthält. Durch die  handelsregisterrechtliche Publizität wird der Kaufmann über seinen Vertragspartner informiert. Die Rechtsscheinhaftung sorgt für den notwendigen Vertrauensschutz im Geschäftsverkehr. Das deutsche HGB geht als Sonderrecht dem BGB vor, es ist nicht für sich allein anwendbar, sondern ändert und ergänzt das allgemeine bürgerliche Recht. Der sich im Wettbewerb behauptende Unternehmer muss Risiken und Chancen im Handelsverkehr abschätzen und vertraglich gestalten können. Die Vertragsfreiheit wird für den Kaufmann nur bedingt durch die Normen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt. Kenntnis der Vertragsinhalte und Bewusstsein für das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sind die Basis einer erfolgreichen Unternehmensführung.